Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Bereits vor der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestand mit dem Bundesdatenschutzgesetz die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten. Mit der Einführung der DSGVO wurde das Thema Datenschutz in den Fokus gerückt und liegt auch jetzt noch bei vielen Verantwortlichen auf den Tisch. Damit einher geht die Pflicht zur Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO.

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist nach DSGVO Dokumentationsform und zentrales Instrument zur Umsetzung der Transparenz- und Dokumentationspflichten. Mit dem Verzeichnis werden nicht nur gesetzliche Anforderungen an den Datenschutz erfüllt, sondern es stellt auch eine Übersicht über die Tätigkeiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Zusätzlich wird mit dem Verzeichnis die Rechtmäßigkeit der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert. Dabei werden auch die umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der datenschutzkonformen Datenverarbeitung benannt, womit dies auch die Basis zur Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit einer umgesetzten Maßnahme darstellt.

Der Verantwortliche ist nach Artikel 30 DSGVO in der Pflicht zur Erstellung und Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten. Wir unterstützen Sie mit unserer Fachkenntnis und Erfahrung aus vielen Projekten zu den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit und Digitalisierung. Wir steuern die Umsetzung, nehmen die Verfahren auf und nehmen die datenschutzrechtliche Bewertung sowie Dokumentation vor.

Sprechen Sie uns gerne an!

Die einzelnen Phasen im Überblick

Identifizierung und Aufnahme von Verfahren/ Beratungsphase
  • Erst-Identifizierung der Verarbeitungstätigkeiten im Unternehmen und den Fachabteilungen
  • Identifizierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen der Verarbeitungstätigkeit
  • Unterstützung der Fachabteilungen bei der Identifizierung der Verfahren
  • Ansprechpartner, Klärung von Fragen und Korrekturen
  • Unterstützung bei der Vorabkontrolle
Konsolidierungsphase
  • Strukturierung der Ergebnisse der Identifikations- und Beratungsphase
  • Überprüfung und Verifizierung der Angaben der Fachabteilungen
  • Zulässigkeitsprüfung der Verfahren
Umsetzungsphase
  • Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten in das Verzeichnis
Pflegephase
  • Kontaktpflege und Sensibilisierung der verantwortlichen Stellen der Verarbeitungstätigkeit und Prüfung von Meldungen zur Veränderung, welche zu einer Anpassung der Dokumentation der Verarbeitungstätigkeit führen könnten