Orientierungshilfe zum Datenschutz für Gesundheitsdaten

Eine besondere Herausforderung für digitale Produkte stellen die datenschutzrechtlichen Anforderungen für Entwickler und Anbieter dar. Dieses gilt nicht erst, seitdem die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten ist. Im Bereich der Gesundheitswirtschaft werden sensible und damit umfassend schützenswerte Gesundheitsdaten verarbeitet. Diesen Schutzbedarf müssen Anbieter von digitalen Produkten berücksichtigen und datenschutzkonform umsetzen.  

Mit der Orientierungshilfe zum Datenschutz für Gesundheitsdaten formuliert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) Anforderungen an Anbieter von digitalen Produkten, welche Gesundheitsdaten verarbeiten. Dabei wird der Begriff der Gesundheitsdaten sehr weit ausgelegt: “Auch das Lichtbild einer Person kann ein Gesundheitsdatum sein, beispielsweise wenn daraus hervorgeht, dass die betroffene Person eine Brille trägt.” Ob sich solch eine weite Auslegung auch bei einer juristischen Auslegung halten lässt, ist fraglich. Aber auch bei einer engeren Auslegung sind sehr viele digitale Produkte im Fokus dieser Orientierungshilfe.  

Die Orientierungshilfe ist in mehrere Abschnitte untergliedert. So werden im ersten Teil Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten gelistet, organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Gesundheitsdaten sowie Maßnahmen zur Wahrung der Nutzerrechte genannt und Vorgaben zur Datensicherheit gemacht. Explizit werden in einem eigenen Abschnitt Anforderungen bei besonderen Datenarten – hierbei insbesondere jenen Daten, die dem Berufsträgergeheimnis unterliegen – behandelt.  

Ein eigenes Kapitel ist in der Orientierungshilfe der Auftragsverarbeitung durch spezialisierte Dienstleister gewidmet. Hier werden Voraussetzungen für die Auftragsverarbeitung anhand von konkreten Beispielen benannt, wobei auch die Aspekte von im Ausland ansässigen Dienstleistern behandelt werden.  

Sehr informativ sind auch die Abschnitte zu den besonderen Anforderungen an Profiling und automatisierte Entscheidungsfindung.  Die Orientierungshilfe benennt die Voraussetzungen, unter denen die Verwendung derartiger Hilfsmittel zulässig ist und welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen.   

In Summe stellt die Orientierungshilfe zum Datenschutz für Gesundheitsdaten eine sehr wichtige Zusammenfassung aller Anforderungen an digitale Produkte im Gesundheitswesen dar. Auch wenn an der ein oder anderen Stelle die Notwendigkeit der Anforderungen sich nicht wird normativ herleiten lassen, finden Anbieter von digitalen Produkten in der Orientierungshilfe wichtige Anforderungen für die Entwicklung ihrer Produkte.

Link: Orientierungshilfe zum Datenschutz für Gesundheitsdaten (PDF, 3MB)

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