Google Analytics aus Sicht des Datenschutzes beanstandungsfrei
September 2011
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Google haben bereits seit dem Jahr 2009 nach Maßnahmen zum gesetzeskonformen Einsatz von Google Analytics gesucht. Aufgrund erfolgreicher Gespräche beider Parteien wurden die Verfahren von Google Analytics soweit angepasst, dass der Einsatz beanstandungsfrei aus Sicht des Datenschutzes eingesetzt werden kann.
Doch alleine das geänderte Verfahren von Google reicht nicht aus, ein jeder Webseitenbetreiber ist gefragt, denn nur wenn ein Webseitenbetreiber alle Anforderungen umsetzt, kann ein solcher datenschutzgerechter Einsatz von Google Analytics gewährleistet werden, so Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Welche Anforderungen umgesetzt werden müssen, wurden auf der Webseite des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten veröffentlicht.
Dieses Ergebnis unterstreicht erneut, dass mit Unterstützung der Datenschutzbeauftragten zusammen mit dem Diensteanbieter erfolgreich auf den Datenschutz hingewirkt werden kann und datenschutzgerechte Prozesse sowie Dienste umgesetzt werden können. ...mehr








