Der Vertragsgestaltung kommt in der heutigen Zeit eine besondere Rolle zu, da bei einer Investition nicht nur die Investitionskosten, sondern insbesondere auch die Folgekosten der Investition berücksichtigt werden müssen. In keinem Fall sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsanbieter ungeprüft zur Vertragsgrundlage gemacht werden.
Synagon hat mit namhaften Juristen bereits Musterverträge für die Systeme und Komponenten erarbeitet, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens zum Tragen kommen. Diese Verträge tragen der zunehmenden Anforderung der Aufsichtsgremien Rechnung, Projektrisiken wie Folgekosten, Haftung, Nachrüstung etc. auf ein Minimum zu begrenzen und eine faire Partnerschaft zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu gewährleisten.







