Laut Bundesdatenschutzgesetz müssen für alle Unternehmen, die per EDV personenbezogene Daten verarbeiten, Verfahrensverzeichnisse über die eingesetzten EDV-Module erstellt werden. Dies gilt auch für Unternehmen, die unter die Kirchlichen Datenschutzordnungen fallen.
Es empfiehlt sich, die Verfahrensverzeichnisse zu einem Datenschutzhandbuch zusammenzufassen und dieses Datenschutzhandbuch zur verbindlichen Grundlage für den Umgang mit sensiblen Daten im Unternehmen zu machen. Teile des Datenschutzhandbuchs sollten im Intranet allen Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht werden.
Synagon hat bereits für eine Vielzahl von Projekten und Systemen Verfahrensverzeichnisse und Datenschutzhandbücher erstellt, so daß wir Sie und Ihren Datenschutzbeauftragten mit unserer Erfahrung und unseren Werkzeugen maßgeblich bei der Erstellung der Dokumentation unterstützen können.







