Durch die zunehmende Verbreitung von sensiblen Daten im Zusammenhang mit steigender EDV-Nutzung wird das Thema Datenschutz und Datensicherheit für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen und hier insbesondere für Arztpraxen, Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen immer wichtiger.
Zum einen ist es der Schutz der Praxis oder des Kliniknetzwerks vor unbefugten Eindringlingen, zum anderen ist es die Sicherheit von schutzwürdigen Inhalten, d.h. insbesondere von Patientendaten, für die die Verantwortlichen in den Unternehmen eine besondere Sorgfaltspflicht übernehmen müssen.
Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz, BDSG, werden seit September 2009 mit bis zu 300.000 Euro Bußgeld geahndet.
Synagon bietet Ihnen hier ein umfassendes Sicherheitsportfolio:
- Beratung und Schulungen zu den Themen Datenschutz und Sicherheit
- Erstellung von Verfahrensverzeichnissen nach § 4e BDSG bzw. § 3a KDO und Datenschutzhandbüchern
- Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten







