Gemäß Volkszählungsurteil von 1983 setzt die freie Entfaltung der Persönlichkeit den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Verschiedene Gesetze und Verordnungen regeln den Datenschutz, wobei grundsätzlich jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, solange nicht durch einen gesetzlich normierten Erlaubnisgrund oder die Einwilligung des Betroffenen gerechtfertigt.
Datenschutz im Unternehmen bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern und Kunden. Derzeit steht die Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes im Fokus des Gesetzgebers. In seiner letzten Änderung wurde das Bundesdatenschutzgesetz um entsprechende Regelungen ergänzt. Auch die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten von Kunden wurden mit der Novellierung geändert und ergänzt.
Für den Krankenhausbetrieb und den dortigen Einsatz von Informationssystemen konkretisiert die "Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme" die sich aus den geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen sowie den Vorgaben zur ärztlichen Schweigepflicht ergebende Anforderungen. Weiterhin werden Maßnahmen zu deren technischen Umsetzung beschrieben. Die Orientierungshilfe wird als Grundlage für Betriebsprüfungen durch die Datenschutzbeauftragten der Aufsichts- und Kontrollbehörden herangezogen. Dabei umfasst das Krankenhausinformationssystem alle in einem Krankenhaus eingesetzten informationstechnischen Systeme zur Verwaltung und Dokumentation elektronischer Patientendaten, mitunter auch Medizinprodukte.
Synagon bietet Ihnen umfassende Beratungsleistungen mit klarem Fokus auf technische Maßnahmen und Betriebsorganisation:
- Risikoanalyse und Maßnahmenplanung zur bestehenden Infrastruktur und Organisation mit dem Schwerpunkt Informationstechnologie (IT)
- Beratung bei der Umsetzung der "Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme"
- Entwicklung und Umsetzung eines nachhaltigen Datenschutzkonzeptes
- Vertragliche Absicherung der Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung entsprechend der aktuellen Gesetzgebung
- Begleitung und Coaching des Datenschutzbeauftragten
- Erstellung von Verfahrensbeschreibungen für das Verfahrensverzeichnis
- Allgemeine und bereichsspezifische Schulungen und Workshops
- Datenschutzrechtliche Überprüfung und Bewertung von Vertragsunterlagen wie z. B. Fernwartungsverträgen und Teleservicevereinbarungen
- Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Bitte kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.







