Nationales eHealth-Zielbild gefordert

Branchenverbände der industriellen Gesundheitswirtschaft in Deutschland haben die Bundesregierung gemeinsam dazu aufgerufen, ein nationales eHealth-Zielbild auszugestalten und eine daraus abgeleitete eHealth-Strategie zu implementieren.

Das Positionspapier vom 25. Januar 2018 wird von den Verbänden BIO Deutschland, Bitkom, bvitg, BVMed, SPECTARIS, VDGH, vfa und ZVEI gemeinsam getragen und u. a. auf der Webseite der bvitg zum Download angeboten (https://www.bvitg.de/publikationen/).

Durch die Digitalisierung ändern sich Betriebsprozesse und verschieben sich Zuständigkeiten. Auch die Beschaffungsprozesse der Systeme und Geräte müssen angepasst werden und die involvierten Parteien sind zu definieren. Die ehemals klaren Grenzen zwischen Medizintechnik und IT sind längst nicht mehr existent. Darüber hinaus sind beide Disziplinen zunehmend gefragt, wenn es um die Adaption der zur Verfügung gestellten Systeme und Applikationen an die Bedürfnisse der Nutzer geht. Aus unserer Sicht finden sich hier für die industrielle Gesundheitswirtschaft zahlreiche neue Perspektiven und Geschäftsmodelle, um nicht nur den Nutzern innovative Produkte zur Verfügung zu stellen, sondern auch den Betreibern interessante Dienstleistungen anzubieten.

Das von den Verbänden geforderte eHealth-Zielbild soll die nötige Orientierung bieten, die bisher noch schleppende Digitalisierung durch klare Ziele erfolgreich voranzubringen. Auch Finanzierungsfragen der Digitalisierung sind aktuell noch nicht gelöst und so fordert die industrielle Gesundheitswirtschaft „politische Vision und Zielperspektive“ als Basis einer verlässlichen Planung. Ein politisch geführter Prozess in drei Schritten soll Deutschland als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort ausbauen und stärken: Entwicklung des Zielbildes, Ableiten der Strategie und Umsetzung eines Aktionsplans. Soweit weder Neues noch konkretisierte Forderungen – ist dies doch der übliche, stark vereinfachte Ablauf eines jeden Projektes.

Die Branchenverbände sehen auch das „Zusammenspiel von Akteuren“ für unabdingbar. Es gilt die Gesundheitsversorgung langfristig in hoher Qualität sicherzustellen, kontinuierlich zu verbessern und dabei finanziell tragbar zu halten. Genau hier wird es interessant – sind doch zuletzt an exakt diesem elementaren Punkt die Einführungen diverser Anwendungen der elektronische Gesundheitskarte (eGK) gescheitert. Im Jahre 2004 von der Bundesregierung als „Leuchtturmprojekt“ bezeichnet, wurden Milliarden investiert und nach mehr als 10 Jahren verfügt die eGK aktuell über kaum mehr Daten und Funktionen als die alte „analoge“ Versichertenkarte.

Dabei sind schon alltägliche Fragen nicht geklärt: Zur Identifikation des Karteninhabers ist ein Foto auf der Gesundheitskarte vorgesehen – für die Ärzte eine elementar wichtige Eigenschaft, müssen sie doch bei der Übertragung von Gesundheitsdaten an die Karte die Authentizität des Karteninhabers sicherstellen. Ob dieses Foto jedoch wirklich den Kartenbesitzer zeigt, ist nicht sichergestellt: Die Krankenkassen nehmen i. d. R. das vom Patienten zugesandte Foto, ohne dieses auf Übereinstimmung mit dem Karteninhaber zu prüfen. Für die Ärzte ist damit die Authentizität des Karteninhabers nicht gewährleistet. Andererseits müssten sie nur die Zugehörigkeit des vor ihnen stehenden Patienten mit den von ihnen aus ihrer eigenen Patientenakte zu versendenden Daten sicherstellen – was der Patient letztendlich mit den Daten macht, steht in seiner Verantwortung. Und wenn es die Übertragung auf eine fremde Patientenkarte ist.

Auf der Suchen nach den Verantwortlichen warf man mitunter auch beteiligten Industriefirmen Schuld an der Verzögerung vor. Diese wiesen die Vorwürfe zurück: u. a. sprach T-Systems von mehr als 150-maliger Änderung der technischen Anforderungen. Eine nicht zu verachtend hohe Anzahl von Spezifikationsänderungen, die für sich spricht.

Gibt es keine konkreten, übergeordneten Ziele und Vorgaben, aus denen sich Anforderungen an Entwicklung und Einführung sowie Betriebsprozessen und Verantwortlichkeiten der Akteure ableiten lassen, so wird sich keiner der einzelnen Prozessbeteiligten neue, zusätzliche Tätigkeiten aufbürden lassen.

Die Problematik liegt im Zusammenspiel der Akteure, der Adaption und Neudefinition der Prozesse und der Zuweisung von Verantwortlichkeiten – liegt doch der Benefit zuweilen bei ganz anderen Prozessbeteiligten als den Akteuren, denen ein Mehraufwand zufällt. Und nicht zuletzt sind auch die Erhöhung der Patientensicherheit und der Versorgungsqualität zwar im Interesse aller, allerdings nicht als primäres wirtschaftliches Ziel der einzelnen Beteiligten. Rechnet sich die Änderung nicht im Bereich der eigenen Ressourcen, sind die einzelnen Akteure tendenziell nicht gewillt Mehraufwände hinzunehmen auf dem Weg in Richtung Digitalisierung. Übergeordnete Vorgaben oder anderweitige gemeinsame Vereinbarungen könnten hier Abhilfe schaffen.

Wir sehen gespannt der weiteren Entwicklung des nationalen eHealth-Zielbildes entgegen. Die letzte Weiterentwicklung der eHealth-Strategie liegt in Form einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit vor (Link PDF), datiert auf November 2016. Leider fehlen dort jegliche Aussagen zum zeitlichen Horizont von zu treffenden Maßnahmen. Weder von Seiten der Politik noch aus den Industrieverbänden sehen wir seitdem maßgebliche Aktivitäten in Richtung eHealth. Schön, dass wir einmal unsere bisherige Situation analysiert haben. Weiter kommen wir so nicht.

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