Das eHealth-Gesetz

Was soll erreicht werden?

Der Deutsche Bundestag hat sich am 03. Juli 2015 in erster Lesung mit dem Entwurf des „Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (eHealth-Gesetz) befasst, das bereits im Mai vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Laut Gesetzgeber soll es Krankenhäusern, Praxen und Gesundheitsdienstleistern ein Wegweiser für die Einführung der Telematikinfrastruktur sein, die bereits ab Juli 2016 für alle Leistungserbringer verpflichtend ist. Um dies zu erreichen, werden Themen wie die elektronische Gesundheitskarte, die Telemedizin, sowie die Intraoperabilität der IT-Systeme aufgegriffen und gesetzliche Vorgaben dazu definiert. Terminsetzungen und Anreizsysteme, aber auch Sanktionen sollen dabei die Integration der digitalen Lösungen in die Arbeitsprozesse der Arztpraxen und Kliniken voranbringen.

Wie sehen die Änderungen aus?

Änderungen betreffen vor allem die elektronische Kommunikation. Für die Erstellung eines elektronischen Entlassbriefes am Tag der Entlassung erhält ein Krankenhaus beispielsweise in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2018 einen Telematikzuschlag von 1,00 Euro pro voll- und teilstationären Behandlungsfall. Ab 2018 werden elektronische Briefe dann nur noch vergütet, wenn für die Übermittlung die Telematikinfrastruktur genutzt wird. Auch Telekonsile bei der Beurteilung von Röntgenaufnahmen sollen ab April 2017 gesondert vergütet und dies im EBM entsprechend angepasst werden. Um eine höhere Sicherheit im Hinblick auf die Verordnung von Medikamenten zu erzielen, soll darüber hinaus ein standardisierter Medikationsplan entwickelt werden, der zukünftig auch über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar ist. Ab Oktober 2016 haben alle Versicherten einen Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn ihnen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden.
Auch das Thema Interoperabilität der IT-Systeme soll durch das eHealth-Gesetz gefördert werden. Um Insellösungen künftig zu vermeiden, wird die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) verpflichtet, ein Interoperabilitätsverzeichnis aufzubauen, damit vorhandene Standards bei neuen IT-Systemen Anwendung finden. Zur Aufnahme in dieses Verzeichnis müssen Anträge durch die Hersteller selbst gestellt werden.

Was sagen die Akteure im Gesundheitssektor?

Verbandsvertreter der BÄK, BZÄK, DAV, DKG, KBV und KZBV der Gesellschafterversammlung der gematik haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetz und dessen Auswirkungen auf die Gesundheitsdienstleister veröffentlicht. Wenngleich das Gesetz in seinen Grundzügen und Zielsetzungen von den Verbänden begrüßt wird, sehen sie Defizite im Hinblick auf die Umsetzung.
Vor allem der knappe Zeitplan und die geplante Sanktionierung bei Nichteinhaltung werden von den Verbänden in Frage gestellt. Laut der Stellungnahme bleibt kaum Zeit für eine Auswertung der Erprobungsphase und die Realisierung evtl. erforderlicher Verbesserungen. Die Verbände sehen dabei die Gefahr, dass ein Rollout mit unreifen, und möglicherweise überteuerten Lösungen realisiert wird, nur um Sanktionierungen zu entgehen. Eine hohe Unzufriedenheit von Praxis- und Krankenhausmitarbeitern wäre dabei die Folge.
Massive Kritik wird darüber hinaus auch zur Form der Sanktionierung geäußert. Bei Nichteinhaltung der Fristen drohen Honorarkürzungen der an der gematik beteiligten Verbände. Bei Engpässen z.B. auf Seiten der Hersteller träfe diese aber ggf. gar keine Schuld, entsprechende Sonderregelungen seien im Gesetz für einen solchen Fall nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Gesetz und zur Stellungnahme der gematik finden Sie hier.

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