Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben sich auf eine Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zum Telematikzuschlag verständigt. Die zentrale Änderung betrifft die Anwendung „ePA für alle“ in der Version 3.0.
Die Kürzung des TI-Zuschlags erfolgt demnach erst dann, wenn die Anwendung nicht bis zum 01.04.2026 im Krankenhaus verfügbar ist. Hintergrund dieser Anpassung ist, dass die Pilotierung der ePA 3.0 gezeigt hat, dass der bundesweite Rollout mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich angenommen.
Im Rahmen der überarbeiteten Finanzierungsvereinbarung wurde eine weitere Änderung in § 5 „Ermittlung des Telematikzuschlags“ vorgenommen. Künftig können neben den Protokollen der Installation auch Zahlungs-Belege als Nachweis anerkannt werden, welche den Tag der Installation erkennen lassen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat die entsprechend der Regelung des § 377 Abs. 3 SGB V verhandelte Finanzierungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband mit Änderungsmarkierung auf der Internetseite zur Verfügung gestellt. Auf der Internetseite werden darüber hinaus auch der Vereinbarungstext und aktuell drei Anlagen sowie eine zusätzliche Excel-Tabelle zur Unterstützung der Berechnung des Zuschlags in den Budgetverhandlungen zur Verfügung gestellt.
Diese Dokumente bieten Krankenhäusern eine praxisnahe Unterstützung bei der Umsetzung der Finanzierungsregelungen im Kontext der Telematikinfrastruktur. Alle Unterlagen finden Sie unter: www.dkgev.de (externer Link)
Quelle und weiterführende Informationen: www.dkgev.de